So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.
Wer möchte nicht so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn jedoch die Kräfte für die notwendigsten Verrichtungen schwinden, dann braucht es Unterstützung. Dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Sobald Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, dürfen Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Über Ihre Einstufung entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkassen. Die Einstufung ist altersunabhängig und bedingt körperliche oder geistige Beeinträchtigungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und bei der Vorbereitung des Gutachtertermins.
Bei allen unseren Leistungen steht der Mensch im Mittelpunkt: mit seinen individuellen Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer persönlichen Situation. Rufen Sie uns gerne an.
Was wir im Rahmen der häusliche Pflege nach SGB XI für Sie leisten:
- Hilfen bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität
- Unterstützung im Haushalt
- Entlastung von Angehörigen